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BEITRAGSORDNUNG - Gültig ab 01.01.2009

 
 

ORDENTLICHE MITGLIEDER
(gemäß § 5.1. der Satzung i. d. Fassung vom 01.07.2004 und Beschluss der Mirgliederversammlung vom 11.06.2008
)

1. Die Mitgliedschaft
Die ProCura - Mitgliedschaft ist eine Mitgliedschaft des Haushaltes. Sie beinhaltet die in der Beitrittserklärung erfassten im Haushalt lebenden Personen (Ehe oder Lebensgemeinschaft), unabhängig von der Anzahl der Personen. Bei Trennung von Haushalten werden die Teilhaushalte beitragspflichtig, sofern keine Teilkündigung erfolgt.

2. Beitritt in den Verein
Bei Neuaufnahme ist ein Erstbeitrag zu entrichten. Er beträgt einmalig 25,00 EURO.

3. Mitgliedsbeiträge
Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge ist primär Ausdruck des persönlichen Willens zur materiellen Unterstützung des Verbraucherschutzzieles des Vereins. Mietgliedsbeiträge dienen der Finanzierung und Förderung der Vereinstätigkeit. Oberhalb des Regelbeitrages ist die Höhe des Beitrages frei vereinbar.

3.1. Beitragsgruppen
a) Regelbeitrag pro Jahr und Haushalt 50,00 EURO
b) Gruppenbeitrag für Personengruppen z.B. Hausgemeinschaften 36,00 EURO
pro Jahr und Haushalt ab 5 Haushalte oder WG-Angehörige
c) halber Regelpreis für Haushalte mit geringem Einkommen 25,00 EURO
und befristet auf 3 Jahre für Kinder aus Mitgliederhaushalten,
bei Gründung eines eigenen Haushaltes
d) Mindestbeitrag für Haushalte ohne eigenes Einkommen 12,00 EURO
(Studenten, Auszubildende)

3.2. Zahlungsweise
Der Mitgliederbeitrag ist im Voraus bis 15.02. für das Beitragsjahr fällig. Abweichende Zahlweisen können im Ausnahmefall vereinbart werden.

4. Wechsel der Beitragsgruppe
4.1. Der Wechsel vom Regel- in einen reduzierten Beitrag kann auf formlosen Antrag erfolgen. Dem Antrag ist eine Kopie der Einkommensnachweise der im Haushalt lebenden Personen beizufügen.
4.2. Wechselanträge sind bis 30.11. für das Folgejahr einzureichen und jährlich zu erneuern, wenn die Einkommenssituation in ähnlicher Weise weiter besteht. Wird kein Antrag eingereicht, so wird der Regelbeitrag fällig.
4.3. Entscheidungen zu Beitragsreduizierungen orientieren sich an den vom statitischen Bundesamt vorgegebenen Kriterien.

5. Veränderung
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein zu Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung oder auch bei Trennung vom Mitgliedshaushalt unverzüglich Mitteilung zu machen. Kosten,die aus Meldeversäumnis entstehen, sind vom verursachenden Mitglied zu tragen.

© ProCura Verbraucherbund Sachsen e.V.

 
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